EU AI Act · ISO 42001 · Art. 4 KI-VO

Externer KI-Beauftragter für Unternehmen,
die KI-Nachweise erbringen müssen

Ihr Konzernkunde verlangt KI-Nachweise. Ab August 2026 greift der EU AI Act, die europäische KI-Verordnung. Eine eigene Vollzeitstelle lohnt sich für Sie nicht. Die Verantwortung bleibt trotzdem bei Ihnen. Wir übernehmen die Rolle.

Wir verschaffen Ihnen zuerst den vollen Überblick, welche KI bei Ihnen wirklich im Einsatz ist, auch die, die niemand auf dem Schirm hat. Dann stufen wir jedes System ein und dokumentieren alles so, dass es einer Prüfung standhält. Wenn ein Kunde oder eine Aufsicht nachfragt, haben Sie die Antwort bereits in der Hand.

Oliver Krüll, externer KI-BeauftragterOliver Krüll, Externer KI-Beauftragtermit KI bearbeitet

Kennen Sie eine dieser Situationen?

Der Kundenfragebogen.

Ihr größter Auftraggeber schickt einen Lieferanten-Fragebogen zu KI-Einsatz und Governance. Wer beantwortet den, belastbar und so, dass der Auftrag nicht wackelt?

Die Schatten-KI.

Offiziell nutzen Sie „kein KI-System". Tatsächlich laufen ChatGPT-Accounts, Copilot und KI-Features in eingekaufter Software. Undokumentiert und damit unverteidigbar.

Die Art.-4-Pflicht.

Seit Februar 2025 müssen Sie nachweisen, dass Ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Wer organisiert und dokumentiert das?

Was der externe KI-Beauftragte monatlich übernimmt

  • KI-Inventar führen und jeden neuen Use Case nach AI Act risikoklassifizieren
  • Schulungs- und Kompetenznachweise nach Art. 4 organisieren und dokumentieren
  • Audit- und Kundenanfragen beantworten: das Dokument, das Ihr Konzerneinkäufer sehen will
  • KI-Managementsystem pflegen (auf Wunsch nach ISO 42001)
  • Management-Reporting und feste Ansprechperson mit definierter Reaktionszeit

Drei Stufen. Eine passt.

Basis

1.500 €/Monat

Für wen bis ~100 Mitarbeiter, wenige KI-Systeme

  • KI-Register, jederzeit auditfähig gepflegt
  • Quartalsweise Risikoprüfung jeder neuen KI-Anwendung
  • Quartalsweise KI-Unterweisung Ihrer Mitarbeiter mit dokumentiertem Kompetenznachweis nach Art. 4 EU AI Act
  • Fester Ansprechpartner für Kunden- und Behördenfragen
Empfohlen

Standard

3.500 €/Monat

Für wen bis ~250 Mitarbeiter oder Nachweispflicht gegenüber Kunden

  • Alles aus Basis, in monatlichem statt quartalsweisem Rhythmus
  • Kontinuierliche Überwachung. Monatliches automatisiertes Audit Ihrer KI-Systeme
  • Quartals-Strategie-Review als persönliches Audit-Gespräch zur Absicherung der Geschäftsführung
  • Prioritäts-Support mit fester Reaktionszeit
  • DSGVO-Schnittstelle abgedeckt

Reguliert

ab 4.500 €/Monat

Für wen regulierte Branche, Hochrisiko-KI

  • Alles aus Standard
  • Hochrisiko-Dokumentation und Konformitätsnachweise nach Anhang III
  • Audit-Begleitung
  • C-Level-Prioritäts-Support mit fester Reaktionszeit unter 24 Stunden bei Anfragen von Großkunden oder Auditoren
  • Schnittstellen zu DORA, NIS-2 und ISO 27001

Alle Preise netto. Mindestlaufzeit 6 Monate, danach monatlich kündbar.

Unverbindliche KI-Einschätzung anfordern (15 Min)

100 % DSGVO-konform. Kein Verkaufsgespräch, sondern eine erste fachliche Einordnung.

Der Unterschied zu Kanzlei und Checkliste

Die meisten Anbieter externer KI-Beauftragter kommen aus dem Datenschutzrecht. Sie liefern To-do-Listen und Vorlagen. Und steigen aus, sobald es ernst wird: Hochrisiko-Systeme, ISO-42001-Managementsysteme, Prüfungen.

Wir kommen aus der anderen Richtung: 30 Jahre regulierte IT in Banking, Energie und KRITIS. Compliance-Plattformen nicht nur konzipiert, sondern jahrelang betrieben. Regulatorische Stichtage fristgerecht und auditfähig erreicht. Wir wissen, wie Prüfer fragen, weil wir die Antworten seit Jahrzehnten liefern.

Richtig für Sie wenn …
Kunden/Dienstleister KI-Nachweise verlangen
Art.-4-Nachweise fehlen
10–1000 Mitarbeiter, keine eigene Stelle
Hochrisiko-KI im Einsatz (z. B. Recruiting)

Ein fester Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt.

Oliver Krüll, binarsolve
mit KI bearbeitet

Sie sprechen immer mit derselben Person, die Ihr Unternehmen kennt. Aus 30 Jahren in regulierter IT weiß ich, wie Audits und Konzern-Fragebögen wirklich ablaufen. Ich habe auf beiden Seiten gearbeitet, als Kunde und als Lieferant, und kenne die Anforderungen aus beiden Blickwinkeln. Ich sage Ihnen wo Sie stehen, was wirklich nötig ist und was Sie sich sparen können.

Oliver Krüll · Externer KI-Beauftragter

CISSPAAISMITIL-ExpertDSB-TÜV

Häufige Fragen

Ist ein KI-Beauftragter gesetzlich Pflicht?
Verbindlich ist u. a. die Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO und je nach Risikoklasse weitere Pflichten. Der externe Beauftragte ist der wirtschaftlichste Weg, diese Pflichten nachweisbar zu erfüllen, ohne eine Stelle zu schaffen.
Wir nutzen nur ChatGPT und Copilot. Betrifft uns das trotzdem?
Ja. Auch als reiner Betreiber treffen Sie Transparenz- und Kompetenzpflichten, und KI-Features in eingekaufter Software zählen mit. Genau das klärt die Bestandsaufnahme.
Was ist mit Hochrisiko-KI, z. B. im Recruiting?
KI-gestützte Bewerberauswahl fällt voraussichtlich unter Anhang III. Anders als die meisten Anbieter schließen wir Hochrisiko-Systeme nicht aus. Das ist unsere Stufe „Reguliert".
Wie starten wir?
Mit dem AI-Act-Readiness-Check: In 3 Wochen wissen Sie, was Sie haben, was fehlt und was es kostet. Bei anschließender Beauftragung rechnen wir 50 % des Checks an.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Die Betreuung läuft vollständig remote. Termine, Reviews und Audit-Vorbereitung finden per Video statt.
Können Sie auch Informationssicherheit (NIS-2) übernehmen?
Ja, im gleichen Modell als externer Informationssicherheitsbeauftragter, auf Wunsch kombiniert.
Was passiert, wenn unser Ansprechpartner ausfällt?
Jedes Mandat ist bei uns so aufgesetzt, wie wir es unseren Kunden empfehlen: Register, Unterlagen und Abläufe sind standardisiert dokumentiert und zentral abgelegt. Dadurch kann bei Binarsolve jederzeit eine andere Person Ihr Mandat ohne Einarbeitungslücke weiterführen. Wir arbeiten selbst nach dem Prinzip, das wir verkaufen.

Binarsolve erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Unsere Einordnungen sind eine betriebliche Arbeitsgrundlage und ersetzen keine juristische Einzelfallprüfung.