Brauchen wir einen KI-Beauftragten?
Viele Unternehmen fragen sich, ob sie wie beim Datenschutz nun auch einen KI-Beauftragten benennen müssen. Die kurze Antwort lautet nach unserem Verständnis der Verordnung nein, eine Pflicht gibt es nicht. Sinnvoll ist eine zentrale Stelle für KI trotzdem oft. Dieser Artikel erklärt, warum, und wann sich intern oder extern lohnt.
Pflicht oder freiwillig?
Der EU AI Act schreibt keinen KI-Beauftragten vor. Anders als die DSGVO, die unter bestimmten Bedingungen zwingend einen Datenschutzbeauftragten verlangt, kennt die KI-Verordnung keine vergleichbare Pflicht zur Benennung einer bestimmten Person oder eines Teams.
Allerdings verlangt Art. 4 den Aufbau von KI-Kompetenz, und die übrigen Pflichten sind komplex und greifen über mehrere Abteilungen. Genau deshalb empfehlen Fachleute, eine zentrale Verantwortung zu schaffen, die das Thema bündelt und als Multiplikator im Unternehmen wirkt.
Was ein KI-Beauftragter tut
Eine zentrale Stelle für KI übernimmt in der Praxis vor allem drei Aufgaben. Sie koordiniert die Schulungen und sorgt dafür, dass die KI-Kompetenz nach Art. 4 nachweisbar aufgebaut wird. Sie überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der internen KI-Richtlinie. Und sie ist Ansprechpartner für die Belegschaft bei Fragen zum sicheren Umgang mit KI.
Abgrenzung zum Datenschutzbeauftragten
Ein KI-Beauftragter löst den Datenschutzbeauftragten nicht ab. Beide Rollen bestehen nebeneinander, weil AI Act und DSGVO beim KI-Einsatz mit personenbezogenen Daten parallel gelten. Der Datenschutzbeauftragte konzentriert sich auf den Schutz personenbezogener Daten. Die KI-Verantwortung fokussiert auf die Umsetzung der KI-Verordnung.
Intern oder extern?
Der interne Weg bedeutet, die Rolle bestehenden Personen zu übertragen, etwa dem IT-Sicherheits- oder Fortbildungsbeauftragten oder der Personalentwicklung. Der Vorteil liegt in der Nähe zu den Fachabteilungen und im niedrigen Einstiegsaufwand.
Der externe Weg bietet sich an, wenn vertieftes Wissen zum AI Act fehlt und der Aufbau interner Expertise zu aufwendig oder zu teuer wäre. Ein externer KI-Beauftragter bringt das Fachwissen mit, übernimmt Inventar, Einstufung, Schulung und Dokumentation und sorgt für eine prüfungsfeste Grundlage.
Was für Ihr Unternehmen sinnvoll ist
Als Faustregel gilt, je mehr und je riskanter die genutzte KI, desto eher lohnt eine klar benannte Verantwortung. Wer nur ChatGPT und Copilot im Büro nutzt, kommt häufig mit einer internen Ansprechperson und klaren Regeln aus. Wer Hochrisiko-Systeme wie Recruiting-KI einsetzt, profitiert von externem Fachwissen. Welche Pflichten überhaupt auf Sie zukommen, zeigt der Artikel zu den EU AI Act Pflichten.
Häufige Fragen
Ist ein KI-Beauftragter gesetzlich Pflicht?▼
Kann der Datenschutzbeauftragte die Rolle einfach mitübernehmen?▼
Wann lohnt sich ein externer KI-Beauftragter?▼
Welche Aufgaben hat ein KI-Beauftragter konkret?▼
Ersetzt ein KI-Beauftragter die Schulungspflicht?▼
Sie wollen die KI-Verantwortung nicht intern aufbauen. Wir übernehmen die Rolle des externen KI-Beauftragten und kümmern uns um Inventar, Einstufung, Schulung und Dokumentation.
Externer KI-Beauftragter ansehen →Binarsolve erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Unsere Einordnungen sind eine betriebliche Arbeitsgrundlage und ersetzen keine juristische Einzelfallprüfung.